Ein Informationsportal von Bund und Ländern

Übereinkommen über nukleare Sicherheit

Das Übereinkommen über nukleare Sicherheit (Convention on Nuclear Safety) ist auf deutsche Initiative nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl in den 1990er Jahren zustande gekommen und dient als wirkungsvolles Instrument zwischen Vertragsparteien zur weltweiten Verbesserung der nuklearen Sicherheit. Es trat am 24. Oktober 1996 in Kraft. Deutschland ist seit dem 20. April 1997 Vertragspartei, die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) als supranationale Organisation seit dem 30. April 2000. Inzwischen sind 85 Staaten dem Übereinkommen beigetreten.

Ziele des Übereinkommens

Die Ziele des Übereinkommens sind in Artikel 1 genannt. Sie lauten:

  • Erreichung und Beibehaltung eines weltweit hohen Standes der nuklearen Sicherheit von Kernkraftwerken durch Verbesserung innerstaatlicher Maßnahmen und internationaler Zusammenarbeit, gegebenenfalls einschließlich sicherheitsbezogener technischer Zusammenarbeit
  • Schaffung und Beibehaltung wirksamer Abwehrvorkehrungen in Kernkraftwerken gegen mögliche radiologische Gefahren, um den einzelnen, die Gesellschaft und die Umwelt vor schädlichen Auswirkungen der von solchen Anlagen ausgehenden ionisierenden Strahlung zu schützen
  • Verhütung von Unfällen mit radiologischen Folgen und Milderung dieser Folgen, falls sie eintreten.

Berichtspflicht und Überprüfungstagungen

Um diese Ziele zu erreichen, sind in dem Übereinkommen Verpflichtungen genannt, die jede Vertragspartei mit dem Beitritt zu dem Übereinkommen eingeht und deren Erfüllung sie sicherstellen soll. Zu diesen Verpflichtungen gehört auch, dass jede Vertragspartei zu der alle drei Jahre stattfindenden Überprüfungstagung einen Bericht über den erreichten Stand der nuklearen Sicherheit beziehungsweise über die von der Vertragspartei getroffenen Maßnahmen zur Erfüllung jeder einzelnen Verpflichtung vorlegt und hierzu Rechenschaft ablegt. Der Bericht ist etwa ein halbes Jahr vor Beginn der Überprüfungstagung beim Sekretariat des Übereinkommens über nukleare Sicherheit bei der als Depositar agierenden Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien zu hinterlegen und wird somit allen Vertragsparteien zur Verfügung gestellt.

Deutschland hat maßgeblich dazu beigetragen, die Grundsätze der Wiener Deklaration zur Nuklearen Sicherheit vom 9. Februar 2015 im Überprüfungsprozess zu verankern. Im Rahmen einer Diplomatischen Konferenz in Wien hatte die internationale Staatengemeinschaft die Verankerung technischer Prinzipien zur Vermeidung von Freisetzungen von Radioaktivität als Folge von Unfällen beschlossen und somit ein weiteres Signal zur Verbesserung der Sicherheit der Atomkraftwerke gesetzt. Die Vertragsstaaten sind damit verpflichtet, über die Verankerung und Umsetzung der technischen Prinzipien, die bereits für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gelten, in den nationalen Regelwerken zu berichten.