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Kerntechnische Anlagen

Im November 1960 ging in Unterfranken nahe Aschaffenburg mit dem Versuchs-Atomkraftwerk Kahl das erste deutsche Kernkraftwerk in Betrieb. Als letzte von insgesamt 36 kommerziellen Kernreaktoren wurden 1989 das Kernkraftwerk Neckarwestheim II und der Block 5 des Kernkraftwerks Greifswald mit dem Netz synchronisiert. Zwischen 1957 und 2004 wurden in Deutschland etwa 110 kerntechnische Anlagen in Betrieb genommen.

Mit dem Gesetz zur geordneten Beendigung der Nutzung der Kernenergie zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität vom 22. April 2002 wurden in Deutschland neue Rahmenbedingungen für die Kernenergienutzung geschaffen. Die geordnete Beendigung wurde als einer der Zwecke des Atomgesetzes (AtG) formuliert. Ausgangspunkt für die schrittweise Beendigung des Betriebs der Kernkraftwerke war eine durchschnittliche Gesamtbetriebszeit von 32 Jahren. Im Jahr 2010 beschloss der Gesetzgeber, die Laufzeiten der noch in Betrieb befindlichen Kernkraftwerke zu verlängern.

Als Folge des Reaktorunfalls in Fukushima (Japan) am 11. März 2011 beschloss der Deutsche Bundestag am 30. Juni 2011 mit großer Mehrheit das "Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes", das am 6. August 2011 in Kraft getreten ist. Mit Inkrafttreten des Gesetzes erlosch für acht Kernkraftwerksblöcke die Berechtigung zum Leistungsbetrieb und es wurden feste Daten zur Abschaltung der deutschen Kernkraftwerke festgelegt.

Das 19. Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes sah einen befristeten Weiterbetrieb der drei letzten im Leistungsbetrieb befindlichen Kernkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim II – über das vorgesehene Enddatum für den Leistungsbetrieb am 31. Dezember 2022 hinaus – bis zum Ablauf des 15. April 2023 vor. Hierdurch sollten im Winter 2022/23 zusätzliche Erzeugungskapazitäten im deutschen Stromnetz bereitstehen, um einen positiven Beitrag zur elektrischen Energieversorgungssicherheit insgesamt und zur Netzsicherheit zu leisten.

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