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Kerntechnische Anlagen

Im November 1960 ging in Unterfranken nahe Aschaffenburg mit dem Versuchs-Atomkraftwerk Kahl das erste deutsche Kernkraftwerk in Betrieb. Momentan (Stand: 2020) besitzen in Deutschland noch sechs Reaktorblöcke an sechs Standorten in kommerziell betriebenen Kernkraftwerken eine Berechtigung zum Leistungsbetrieb. Im Atomgesetz ist festgelegt, dass diese Berechtigung auch für die letzten sechs Reaktorblöcke gestaffelt bis spätestens Ende 2022 erlöschen wird. Anschließend werden diese Anlagen stillgelegt. Neben diesen Anlagen gibt es weitere Kernkraftwerke in Deutschland, die sich bereits in Stilllegung befinden beziehungsweise gemäß Atomgesetz ihre Berechtigung zum Leistungsbetrieb verloren haben.

Die Betreiber der Kernkraftwerke sind gemäß der atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) verpflichtet, Unfälle, Störfälle oder sonstige für die kerntechnische Sicherheit bedeutsame Ereignisse (meldepflichtige Ereignisse) an die zuständigen Aufsichtsbehörden der Länder zu melden.

Nach den Ereignissen in Fukushima ermöglichte eine enge Zusammenarbeit zwischen den Anlagenbetreibern, den Atomaufsichtsbehörden und der Europäischen Kommission erstmalig eine Überprüfung aller Kernkraftwerke in der Europäischen Union in den Bereichen

  • Externe Ereignisse
  • Ausfälle von Sicherheitsfunktionen (Sukzessiver Ausfall aller Stromversorgungen, Ausfall der Wärmeabfuhr und die Kombination beider Ereignisse)
  • Maßnahmen und Vorgehen bei schweren Unfällen.

Auch die Sicherheit der deutschen Kernkraftwerke wurde anhand von Sicherheitskriterien überprüft, die die Western European Nuclear Regulators' Association (WENRA), eine technische Vereinigung westeuropäischer nuklearer Aufsichtsbehörden, erstellt hat.

KKW-Standorte in Deutschland