Grenzüberschreitende Umweltprüfungen
(UVP/ SUP-Verfahren)
Ein besonderes Instrument für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Umweltvorsorge stellt die grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (SUP) und die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dar. Das Instrument der grenzüberschreitenden UVP stammt aus der sogenannten Espoo-Konvention, die grenzüberschreitende SUP aus dem später verabschiedeten UN ECE-Protokoll über die Strategische Umweltprüfung (SEA-Protokoll). Diese beiden internationalen Verträge sind in Deutschland unter anderem im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) umgesetzt worden.
Wenn ein Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen in einem anderen Staat haben kann, unterrichtet die zuständige Behörde frühzeitig die zuständigen Behörden, und wenn diese nicht bekannt sind, die Espoo-Kontaktstelle des anderen Staates über die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung im Rahmen von Umweltprüfungsverfahren. In Deutschland ergreift diejenige Behörde, die für ein gleichartiges Vorhaben in Deutschland zuständig wäre, die nach dem UVPG erforderlichen Maßnahmen.