Sicherheitskonzept
Das Atomgesetz (AtG) fordert als Genehmigungsvoraussetzung nach Paragraf 7 Absatz 2 die nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage.
Das Atomgesetz (AtG) fordert als Genehmigungsvoraussetzung nach Paragraf 7 Absatz 2 die nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errichtung und den Betrieb der Anlage.