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Weitere Übereinkommen

Im Rahmen des Umweltschutzes hat Deutschland weitere internationale Übereinkommen ratifiziert, die auch für den nuklearen Bereich von Bedeutung sind, zum Beispiel:

  • Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen – Espoo-Konvention (Convention on the Environmental Impact Assessment in a Transboundary Context) vom 25. Februar 1991 und Änderungen von Februar 2001 sowie das UN ECE-Protokoll über die Strategische Umweltprüfung (SEA-Protokoll) vom Mai 2003
  • Übereinkommen über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten (Convention on Access to Information, Public Participation in Decision-Making and Access to Justice in Environmental Matters (Aarhus-Konvention) vom 25. Juni 1998.