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Klassifizierung von meldepflichtigen Ereignissen

Meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerken werden in der Bundesrepublik Deutschland seit 1975 nach bundeseinheitlichen Meldekriterien in der jeweils gültigen Fassung an die atomrechtlichen Aufsichtsbehörden gemeldet und in einer zentral geführten Liste erfasst.

Unabhängig vom behördlichen Meldeverfahren nach der Atomrechtlichen Sicherheitsbeauftragten- und Meldeverordnung (AtSMV) erfolgt darüber hinaus die Einstufung der meldepflichtigen Ereignisse durch die Betreiber der Kernkraftwerke und der Forschungsreaktoren nach der Bewertungsskala der Internationalen Atomenergie-Organisation, der "International Nuclear Event Scale" (INES).

Meldekategorien nach AtSMV

Die Meldekategorien geben Aufschluss darüber, wie dringlich die Information der Aufsichtsbehörde erfolgen muss und welche sicherheitstechnische Bedeutung das Ereignis hat. Im Einzelnen lassen sich die Kategorien wie folgt umschreiben:

KategorieErläuterung

S Ereignisse, die der Aufsichtsbehörde unverzüglich gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kürzester Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Vorkommnisse, die akute sicherheitstechnische Mängel aufzeigen.
EEreignisse, die der Aufsichtsbehörde binnen 24 Stunden gemeldet werden müssen, damit sie gegebenenfalls in kurzer Frist Prüfungen einleiten oder Maßnahmen veranlassen kann. Hierunter fallen auch die Ereignisse, deren Ursache aus Sicherheitsgründen in kurzer Frist geklärt und gegebenenfalls in angemessener Zeit behoben werden muss. In der Regel handelt es sich dabei um sicherheitstechnisch potentiell - aber nicht unmittelbar - signifikante Ereignisse.
NEreignisse, die der Aufsichtsbehörde innerhalb von fünf Werktagen gemeldet werden müssen, um eventuelle sicherheitstechnische Schwachstellen frühzeitig erkennen zu können. Dies sind in der Regel Ereignisse von geringer sicherheitstechnischer Bedeutung, die über routinemäßige betriebstechnische Einzelereignisse bei vorschriftsmäßigem Anlagenzustand und -betrieb hinausgehen.
VEreignisse vor der Inbetriebnahme der Anlage, die innerhalb von zehn Tagen gemeldet werden müssen und über die die Aufsichtsbehörde im Hinblick auf den späteren sicheren Betrieb der Anlage informiert werden muss.

Internationale Bewertungsskala INES

INES (International Nuclear and Radiological Event Scale) ist die Bewertungsskala der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) in Wien. 

Mithilfe von INES soll der Öffentlichkeit eine verständliche Auskunft darüber gegeben werden, 

  • welche Bedeutung ein meldepflichtiges Ereignis für die Sicherheit der Anlage hatte und
  • inwieweit radiologische Auswirkungen auf die Bevölkerung und Umgebung auftraten. 

Die internationale Bewertungsskala umfasst 8 Stufen:

  • die Stufen 1 bis 7 für Ereignisse mit wesentlicher sicherheitstechnischer Bedeutung und
  • die Stufe 0 für Ereignisse mit geringer oder ohne sicherheitstechnische Bedeutung

Die Mitgliedstaaten der IAEO haben sich verpflichtet, Zwischenfälle oder meldepflichtige Ereignisse der INES-Stufe 2 (Störfall) oder größer bei der IAEO zu melden. Diese INES-Meldungen werden auf der Internetseite der IAEO veröffentlicht. Das INES-System dient der schnellen Information der Bevölkerung.