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Der Europäische Stresstest

Unmittelbar nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat der damalige EU-Energiekommissar Günther Oettinger die Energieminister, Vertreter der kerntechnischen Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedstaaten sowie Vertreter der Industrie am 15. März 2011 nach Brüssel eingeladen, um Reaktionen auf den Unfall zu beraten. Bei diesem Treffen haben sich alle Vertreter auf eine Überprüfung aller Kernkraftwerke in der Europäischen Union in folgenden Bereichen verständigt:

Externe Ereignisse:

  • Erdbeben,
  • Überflutung und extreme Wetterbedinungen

Ausfälle von Sicherheitsfunktionen:

  • Sukzessiver Ausfall aller Stromversorgungen,
  • Ausfall der Wärmeabfuhr und die Kombination beider Ereignisse

Maßnahmen und Vorgehen bei schweren Unfällen:

  • Maßnahmen und Vorgehen bei Ausfall der Kernkühlung,
  • Maßnahmen zum Schutz der Unversehrtheit des Sicherheitsbehälters bei einer Kernschmelze und
  • Maßnahmen und Vorgehen bei Ausfall der Kühlung des Brennelement- Lagerbeckens

Mit Beschluss des Europäischen Rates vom 24./25. März 2011 erfolgte eine Beauftragung der Europäische Kommission und der Europäische Gruppe der Regulierungsbehörden für nukleare Sicherheit (European Nuclear Safety Regulators Group - ENSREG) zur Durchführung des EU-Stresstests.

Die Schweiz und die Ukraine erklärten sich ebenfalls bereit, an diesem Stresstest teilzunehmen. Der EU-Stresstest beinhaltete eine Überprüfung der Auslegung der Anlagen sowie eine Einschätzung ihrer Robustheit gegenüber außerordentlichen unfallauslösenden Ereignissen wie Erdbeben und Überschwemmungen. Der Überprüfungsprozess bestand u. a. aus einer Auswertung nationaler Berichte, aus thematischen Anhörungen der teilnehmenden Staaten und aus Missionen in die Teilnehmerstaaten.

Der EU-Stresstest hat erstmals eine EU-weite Überprüfung aller Kernkraftwerke in Europa unter gegenseitiger Beteiligung auf Grundlage gemeinsamer Kriterien erreicht. Dieses Vorgehen ergab Einblicke in wichtige sicherheitstechnische Eigenschaften und Merkmale der europäischen Kernkraftwerke und in die anlageninternen Notfallschutzmaßnahmen in einem bisher nicht gekannten Maß.

Die Ergebnisse der gegenseitigen Überprüfung wurden im April 2012 durch ENSREG verabschiedet. Der Abschlussbericht wurde zusammen mit den nationalen Berichten der 17 teilnehmenden Staaten veröffentlicht. Eine gemeinsame Erklärung der ENSREG und der Europäischen Kommission zu den Ergebnissen der EU-Stresstests und dem Peer-Review-Prozess und zum weiteren Vorgehen findet sich auf der ENSREG-Webseite. 

Die Berichte aller EU-Mitgliedstaaten sind dort ebenfalls eingestellt. Die deutschen Kernkraftwerksbetreiber haben ihre Berichte zu dem EU-Stresstest auf ihren eigenen Internetseiten veröffentlicht; die Verknüpfungen dazu sind in der Anlage zum deutschen Bericht zum EU-Stresstest enthalten.

Aus den Ergebnissen des Stresstests wurden Nationale Aktionspläne (NAcP) mit anlagenbezogenen Maßnahmen abgeleitet. Die Maßnahmenpläne und deren Umsetzungsstand erläuterten die teilnehmenden Staaten 2013 und 2015 auf ENSREG-Workshops in Brüssel.

Künftig wird es in der EU alle sechs Jahre so genannte Topical Peer Reviews (TPR) geben, in denen sich die Mitgliedstaaten zu ausgewählten Fragen der kerntechnischen Sicherheit austauschen, über die Ergebnisse der hierzu durchgeführten Anlagenüberprüfungen berichten und Verbesserungspotenzial im Hinblick auf die kerntechnische Sicherheit der Anlagen identifizieren. Die erste Runde der TPR wird 2018 stattfinden. Die Mitgliedstaaten erstellen hierfür die nationalen Berichte bis Ende 2017. Die Verantwortung für die Überwachung des sicheren Betriebs der Anlagen verbleibt jedoch in der Zuständigkeit der jeweiligen Staaten.