UVP Dukovany (Scoping) Vorhaben Die Tschechische Republik plant an dem Standort Dukovany ein neues Atomkraftwerk mit bis zu zwei Blöcken. Verfahren Es gelten die Regelungen des Ursprungsstaates. Träger, Behörden und Fristen Informationen Projektträger ČEZ, a. s. Verfahrensführende Behörde Umweltministerium der Tschechischen Republik Auslegungsfristen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bis 27.09.2016 Zuständige Behörden auf deutscher Seite nach Paragraf 9b UVP-G: Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (externer Link) Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (externer Link) Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (externer Link) Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (externer Link)
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UVP Endlager, Konditionierungsanlage, Zwischenlager Forsmark/Östhammar (Schweden) Vorhaben Endlager in Forsmark/Östhammar, Konditionierungsanlage und Erweiterung des Zwischenlagers. Das Vorhaben umfasst mehrere Anlagen: ein geplantes Endlager für bestrahlte Brennelemente; eine geplante Konditionierungsanlage, die in ein bestehendes Zwischenlager, insbesondere für bestrahlte Brennelemente, integriert werden soll; eine Erweiterung der Kapazität des Zwischenlagers "Clab". Verfahren (es gelten die Regelungen des Ursprungstaates) Projektträger - Verfahrensführende Behörde - Auslegungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bis 15. April 2016 Erörterungstermine -
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UVP Paks (Ungarische Republik) Vorhaben Neubau von zwei weiteren Kernkraftwerksblöcken am Standort Paks (Paks NPP II). Verfahren Es gelten die Regelungen des Ursprungsstaates. Projektträger MVM Paks II. geschlossene AG Verfahrensführende Behörde Ministerium für Landwirtschaft der Ungarischen Republik Auslegungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung bis 22.05.2015, verlängert bis 19.10.2015 Erörterungstermine Erörterungstermin mit der ungarischen Regierung am 20. Oktober 2015 im Gasteig München und 21. Oktober 2015 im StMUV Zuständige deutsche Behörde Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (externer Link)
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UVP Jaslovské Bohunice (Slowakische Republik) Vorhaben Neubau eines Druckwasserreaktors mit einer elektrischen Leistung von 1700 MW. Verfahren Es gelten die Regelungen des Ursprungsstaates. Projektträger Jadrová energetická spoločnosť Slovenska, a.s. Verfahrensführende Behörde Umweltministerium der Slowakischen Republik (MZP) Auslegungsfrist im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 18.09.2015 bis 17.10.2015 Erörterungstermine Erörterungstermin mit der slowakischen Regierung am 25. November 2015 im Gasteig München Zuständige deutsche Behörde Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (externer Link)
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Stilllegung kerntechnischer Anlagen Die Stilllegung kerntechnischer Anlagen ist eine Aufgabe, der sich die Kernenergieländer stellen müssen. Nach Ende ihrer betrieblichen Nutzung können kerntechnische Anlagen nicht sich selbst überlassen werden. Da von ihnen nach wie vor eine Gefährdung ausgehen kann, müssen sie zum Schutz von Mensch und Umwelt stillgelegt und abgebaut werden. Die Stilllegung und der Abbau einer kerntechnischen Anlage in Deutschland erfordern eine Genehmigung nach § 7 Absatz 3 des Atomgesetzes.
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