Notfallvorsorge und -reaktion Im anlagenexternen Notfallschutz im kerntechnischen Bereich unterscheidet man zwischen kurzfristigen Maßnahmen sowie mittel- und langfristigen Maßnahmen. Kurzfristige Maßnahmen umfassen insbesondere Maßnahmen des Katastrophenschutzes zur unmittelbaren Gefahrenabwehr. Wichtige Ziele dabei sind: Schäden durch deterministische Wirkung aufgrund kurzfristiger hoher Strahlenexposition zu vermeiden und Schäden durch stochastische Strahlenwirkung zu verringern. Bei deterministischer Wirkung wird durch die Strahlung in Geweben und Organen innerhalb kurzer Zeit ein charakteristisches Krankheitsbild erzeugt. Deterministische Schäden entstehen nach einer Überschreitung einer Schwellendosis. Energiedosis Auswirkungen auf den menschlichen Körper > 100 mGy Es zeigen sich erste Funktionseinschränkungen von Organen wie Keimdrüsen (Hoden, Eierstöcke), Knochenmark. Fehlbildungen an sich entwickelnden menschlichen Embryonen sind möglich. > 1000 mGy Menschlichen Organe und Gewebe zeigen klinisch relevante Änderungen. Das akute Strahlensyndrom tritt als schwerwiegender deterministischer Effekt nach einer kurzzeitigen Ganzkörperbestrahlung oder einer großvolumigen Teilkörperbestrahlung auf. Bei der stochastischen Wirkung der ionisierenden Strahlung wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, nach einiger Zeit (im Bereich von Jahren oder Jahrzehnten) zum Beispiel an Krebs oder Leukämie zu erkranken. Bei dieser Art der Schädigung gibt es nach derzeitigem Kenntnisstand keine Schwellendosis. Die Dosis bestimmt die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens, nicht aber dessen Schweregrad. Die mittel- und langfristigen Maßnahmen umfassen alle Maßnahmen zur Verringerung stochastischer Schäden, das heißt der Verringerung der Risiken der Bevölkerung unterhalb der Eingreifrichtwerte für Katastrophenschutzmaßnahmen. Hierzu gehören Maßnahmen, die sich zeitlich oder räumlich an die kurzfristigen Katastrophenschutzmaßnahmen in der Umgebung einer von einem Unfall betroffenen Anlage anschließen. Ein Beispiel ist die Festlegung von Kontaminationshöchstwerten für Lebensmittel. Kurzfristige sowie mittel- und langfristige Maßnahmen ergänzen sich und müssen miteinander abgestimmt werden. Externe Informationen zum Notfallschutz BMUKN: Informationsseite zum nuklearen Notfallschutz GRS: Informationsseite zum Notfallzentrum SSK: Beratungsergebnisse zum Thema Notfallschutz BMUKN: Informationsseite zur Maßnahme Jodblockade BfS: Informationsseite zum nuklearen Notfallschutz BfS: Informationsseite zur nuklearspezifischen Gefahrenabwehr (NGA) Weitere Informationen Anlagenexterner Notfallschutz Planungsgrundlagen Qualitätsmanagement / Übungen Internationale Zusammenarbeit
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Kernkraftwerk Gundremmingen Block B © Alois Wüst , Gundremmingen KKW August 2011 , zugeschnitten von BMUKN, CC BY-SA 3.0 Kurzbeschreibung Das Kernkraftwerk Gundremmingen Block B in Bayern wird durch die Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH betrieben. Der kommerzielle Leistungsbetrieb begann 1984. Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb gemäß Atomgesetz (AtG) erlosch am 31. Dezember 2017. Detaillierte Informationen Basisdaten Standort Gundremmingen Bundesland Bayern Typ (Baulinie) Siedewasserreaktor (Baulinie 72) Aktueller Betreiber Kernkraftwerk Gundremmingen GmbH Hersteller KWU Eigentümer PreussenElektra GmbH, RWE Nuclear GmbH Betriebsdaten Antragsdatum 15.03.1974 Baubeginn 20.07.1976 Erstkritikalität 09.03.1984 1. Netzsynchronisation 16.03.1984 Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs 19.07.1984 Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb gemäß AtG 31.12.2017 Abschaltdatum 31.12.2017 Technische Daten thermische Reaktorleistung 3.840 MW elektrische Bruttoleistung 1.344 MW elektrische Nettoleistung 1.284 MW Anzahl der Hauptkühlmittelpumpen 8 axiale Zwangsumwälzpumpen Anzahl und Masse der Brennelemente 784, gesamte Brennstoffmasse ohne Strukturmaterial ca. 136. t Anzahl der Brennstäbe pro Brennelement 10x10 Brennstabanordnung Zusammensetzung des Kernbrennstoffs UO2/PuO2 (Urandioxid, Uran-Plutonium-Mischoxid) Anzahl der Steuerelemente 193 Kühlungsart Wasserkühlung mit Kühlturm Behörde Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Abteilung 8 Kerntechnische Anlagen, Strahlenschutz Rosenkavalierplatz 2 81925 München Externe Links zur Dokumentation Informationen beim Bayerischen Umweltministerium, beim Bayerischen Landesamt für Umwelt und beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) Landesamt: Emission radioaktiver Stoffe (Jahresdaten) Bundesamt für Strahlenschutz: Emission radioaktiver Stoffe (Jahresdaten) Meldepflichtige Ereignisse KFÜ-Daten (aktuell) Weitere Informationen zurück zur Übersichtskarte
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Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) © Marc-André Aßbrock , AKW Brunsbüttel 2014-1 , zugeschnitten von BMUKN, CC BY-SA 3.0 DE Kurzbeschreibung Das Kernkraftwerk Brunsbüttel (KKB) in Schleswig-Holstein wird von der Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG betrieben. Der kommerzielle Leistungsbetrieb begann 1977. Die Berechtigung zum Leistungsbetrieb gemäß Atomgesetz (AtG) erlosch am 6. August 2011. Detaillierte Informationen Basisdaten Standort Brunsbüttel Bundesland Schleswig-Holstein Typ (Baulinie) Siedewasserreaktor (Baulinie 69) Aktueller Betreiber Kernkraftwerk Brunsbüttel GmbH & Co. oHG Hersteller KWU Eigentümer Vattenfall Europe Nuclear Energy GmbH, E.ON Kernkraft GmbH Betriebsdaten Antragsdatum 10.11.1969 Baubeginn 02.04.1970 Erstkritikalität 23.06.1976 1. Netzsynchronisation 13.07.1976 Beginn des kommerziellen Leistungsbetriebs 09.02.1977 Erlöschen der Berechtigung zum Leistungsbetrieb gem. AtG 06.08.2011 Technische Daten thermische Reaktorleistung 2.292 MW elektrische Bruttoleistung 806 MW elektrische Nettoleistung 771 MW Anzahl der Hauptkühlmittelpumpen 8 axiale Zwangsumwälzpumpen Anzahl und Masse der Brennelemente 532; ca. 280 kg bis 300 kg, je nach Typ; im Reaktordruckbehälter befinden sich keine Brennelemente mehr. Anzahl der Brennstäbe pro Brennelement 10x10 Brennstabsanordnung, je nach Typ Zusammensetzung des Kernbrennstoffs Urandioxid mit einer mittleren Brennelement-Anreicherung von 3,8 - 4,1 % U-235 Anzahl der Steuerelemente 129 Kühlungsart Flusswasserkühlung Behörde Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein Mercatorstraße 3 24106 Kiel Externe Links zur Dokumentation Informationen beim Umweltministerium Schleswig-Holstein Ergänzende Informationen Meldepflichtige Ereignisse KFÜ-Daten (aktuell) Weitere Informationen zurück zur Übersichtskarte
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Regelwerke Am 1. Oktober 2017 sind die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) über das Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern in Kraft getreten. Eine wichtige Neuerung im Bereich Notfallvorsorge sind die aufeinander abzustimmenden Notfallpläne von Bund und Ländern (§§ 97 – 101 StrlSchG). Diese Notfallpläne sollen alle an der Notfallreaktion beteiligten Organisationen in die Lage versetzen, bei möglichen Notfällen unverzüglich abgestimmte Entscheidungen zu treffen und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung rechtzeitig durchzuführen. Grundlage für das in Deutschland verfolgte Konzept zum Schutz der Bevölkerung im Falle eines kerntechnischen Notfalls sind die von Bund und Ländern erarbeiteten Regelwerke "Radiologische Grundlagen für die Entscheidungen über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung bei unfallbedingten Freisetzungen von Radionukliden" sowie die "Rahmenempfehlungen für den Katastrophenschutz in der Umgebung von kerntechnischen Anlagen". Darin ist ausführlich das Wann, Wo und Wie zur Ergreifung von Maßnahmen niedergeschrieben. Diese Dokumente gelten neben anderen bis zum Erlass von Notfallplänen des Bundes gemäß Paragraph 97 Absatz 5 StrlSchG als vorläufige Notfallpläne. Weitere Informationen Gesetze/Verordnungen Alarmierungskriterien Rahmenempfehlungen Radiologische Grundlagen Maßnahmenkatalog
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Berichte nach Euratom-Richtlinien Richtlinie zur nuklearen Sicherheit Bericht nach Artikel 9 (1) über die Richtlinie 2009/71/Euratom des Rates vom 29. Juni 2005 über die Etablierung eines Gemeinschaftsrahmens für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen Download: Erster Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2009/71/Euratom (PDF, 502 KB) Zweiter Bericht über die Umsetzung der Richtlinie 2009/71/Euratom (PDF, 978 KB) Entsorgungsrichtlinie Bericht nach Artikel 14 (1) der Richtlinie 2011/70/Euratom des Rates vom 19. Juli 2011 über einen Gemeinschaftsrahmen für die verantwortungsvolle und sichere Entsorgung abgebrannter Brennelemente und radioaktiver Abfälle Download via bmu.de: Erster Bericht zur Durchführung der Richtlinie 2011/70/Euratom (PDF, 1,6 MB)
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Vorbereitungen für den Notfall Details zu konkreten Notfallschutzplänen in der unmittelbaren Umgebung von Kernkraftwerken (zum Beispiel: Sammelstellen, Evakuierungsrouten, Ausgabestellen für Jodtabletten) erfahren Sie bei Ihrer Katastrophenschutzbehörde sowie in den Informationsbroschüren der jeweiligen Kraftwerksbetreiber. Die Aufgaben der obersten Katastrophenschutzbehörde werden durch die Landesinnenministerien wahrgenommen. Erfahren Sie hier, wie Sie sich und Ihr Umfeld schützen können. Weitere Informationen Einnahme von Jodtabletten Behörden und Organisationen auf Landesebene Verhaltenshinweise für den Notfall
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Ansprechpartner Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland kooperieren bei einem Notfall Behörden und Organisationen der verschiedenen Ebenen, um – bei einem Notfall in Deutschland zusammen mit dem Betreiber – den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Für die Planung von anlagenexternen Notfallmaßnahmen sind Behörden der Länder und des Bundes verantwortlich. Auf Landesebene sind - abhängig vom Bundesland - eines oder mehrere Ministerien der Landesregierung als Fachbehörden für Fragen des Notfallschutzes zuständig. Hier finden Sie wichtige Kontaktadressen. Behörden und Organisationen Behörden und Organisationen auf Bundesebene Behörden und Organisationen auf Landesebene
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G7 Gruppe Nukleare Sicherheit und Sicherung (NSSG) Die G7-NSSG ist eine ständige Arbeitsgruppe der G7. Vertreten sind die G7-Staaten, die Europäische Kommission, die IAEO und die EBRD. G7 NSSG Gründungsjahr 1992 Mitglieder G7-Staaten (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Kanada und die Vereinigten Staaten von Amerika) sowie die Europäische Kommission, die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) und die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) Organisationsart Arbeitsgruppe Aufgaben Die G7-NSSG erstellt für den G7-Gipfel jährlich einen Bericht, der die Arbeit der Gruppe dokumentiert sowie Informationen und gegebenenfalls auch Vorschläge zu dem Thema nukleare Sicherheit und Sicherung enthält. Der Bericht ist Teil der offiziellen Gipfeldokumente. Der Aufgabenbereich der NSSG erfasst folgende Themen: Das Globale Nukleare Sicherheits Netzwerk (GNSN) Programme in der Ukraine (WWER-Reaktoren) und in Armenien (KKW Medzamor) Tschernobyl: Aufbau eines neuen, sicheren Einschlusses des havarierten Reaktorblocks (siehe NSC,SIP); die NSSG berät hierbei auf über die Entwicklung des NSA und des CSF-Schutz gegen Nuklearterrorismus (siehe auch GICNT) -Aktivitäten der IAEO (z. B. Code of Conduct für den Import/Export von Nuklearmaterial) Fragen der Sicherung verstärkt nach den Anschlägen vom 11. September 2001 Sicherheitsfragen/Maßnahmen nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima Daiichi Tagungen dreimal jährlich unter jährlich wechselndem Vorsitz der G7-Staaten
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Nuclear Energy Agency (NEA) Die Nuclear Energy Agency (NEA) ist eine Sonderorganisation innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), einer zwischenstaatlichen Organisation von Industriestaaten mit Sitz in Paris. OECD/ NEA Gründungsjahr 1958 Hauptsitz Paris Mitglieder 31 Mitgliedstaaten Organisationart Lenkungsausschuss; Fachausschüsse Ausschüsse Committee on the Safety of Nuclear Installations (CSNI) Committee on Nuclear Regulatory Activities (CNRA) Radioactive Waste Management Committee (RWMC) Committee on Decommissioning of Nuclear Installations and Legacy Management (CDLM) Committee on Radiation Protection and Public Health (CRPPH) Committee for Technical and Economic Studies on Nuclear Energy Development and the Fuel Cycle (NDC) Nuclear Law Committee (NLC) Nuclear Science Committee (NSC) Aufgaben Die Fachausschüsse erfüllen folgende Aufgaben: detaillierter Austausch zu Fach- und Programminformationen Erstellung nutzbringender Information durch Anstöße zur Zusammenarbeit in und Forschung zu wesentlichen Problembereichen Erarbeitung gemeinsamer Positionen und "Konsensstellungnahmen", zu Fach- und Politikfragen Ermittlung von Bereichen, in denen weitere Arbeit erforderlich ist Durchführung gemeinsamer Projekte, die es interessierten Ländern ermöglichen Forschung zu bestimmten Fachfragen auf dem Wege der Kostenbeteiligung durchzuführen. Tagungen Lenkungsausschuss zweimal jährlich Weitere Informationen Offizielle Website www.oecd-nea.org (externer Link)
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Grenzüberschreitende Umweltprüfungen (UVP/ SUP-Verfahren) Ein besonderes Instrument für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich der Umweltvorsorge stellt die grenzüberschreitende Strategische Umweltprüfung (SUP) und die grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) dar. Das Instrument der grenzüberschreitenden UVP stammt aus der sogenannten Espoo-Konvention, die grenzüberschreitende SUP aus dem später verabschiedeten UN ECE-Protokoll über die Strategische Umweltprüfung (SEA-Protokoll). Diese beiden internationalen Verträge sind in Deutschland unter anderem im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) umgesetzt worden. Wenn ein Vorhaben erhebliche Umweltauswirkungen in einem anderen Staat haben kann, unterrichtet die zuständige Behörde frühzeitig die zuständigen Behörden, und wenn diese nicht bekannt sind, die Espoo-Kontaktstelle des anderen Staates über die Durchführung einer grenzüberschreitenden Beteiligung im Rahmen von Umweltprüfungsverfahren. In Deutschland ergreift diejenige Behörde, die für ein gleichartiges Vorhaben in Deutschland zuständig wäre, die nach dem UVPG erforderlichen Maßnahmen. Weitere Informationen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) Strategische Umweltprüfungen (SUP) BMUKN: Protokoll zur Strategischen Umweltprüfung (externer Link) Espoo-Konvention (externer Link) SEA-Protokoll und SUPG (externer Link)
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