Genehmigungsverfahren zur Stilllegung Für die Stilllegung, den sicheren Einschluss und den Abbau eines Kernkraftwerks ist eine Genehmigung nach Paragraf 7 Absatz 3 Atomgesetz (AtG) erforderlich. In de
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Sicherheitsüberprüfungen Kernkraftwerke müssen als Ergänzung der aufsichtlichen Überprüfung regelmäßig zur Feststellung des aktuellen Sicherheits- und Sicherungsstandards einer Sicherheitsüberprüfung
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Genehmigungsentscheidung Die Antragsunterlagen, die Gutachten der beauftragten Sachverständigen und, falls vorhanden, die Stellungnahme des Bundesumweltministerium und der beteiligten Behörden und die
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Aufsichtssystem Oberstes Ziel der staatlichen Aufsicht über Kernkraftwerke ist wie bei der Genehmigung der Schutz der Bevölkerung und der in diesen Anlagen beschäftigen Personen vor den Risiken, die m
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Sicherheitskonzept Das Atomgesetz (AtG) fordert als Genehmigungsvoraussetzung nach Paragraf 7 Absatz 2 die nach Stand von Wissenschaft und Technik erforderliche Vorsorge gegen Schäden durch die Errich
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Genehmigungsinhaber Die Genehmigungsinhaber sind Betreiber der Kernkraftwerke. Weitere Informationen Gesetzliche und regulatorische Anforderungen Umsetzung und Maßnahmen der Betreiber Prüfung personen
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Der Europäische Stresstest Unmittelbar nach der Reaktorkatastrophe in Fukushima hat der damalige EU-Energiekommissar Günther Oettinger die Energieminister, Vertreter der kerntechnischen Aufsichtsbehör
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Rechtsverordnungen Zur weiteren Konkretisierung der gesetzlichen Regelungen enthält das Atomgesetz Ermächtigungen für den Erlass von Rechtsverordnungen. Diese Rechtsverordnungen werden von dem zuständ
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Nationaler Aktionsplan Mit dem Aktionsplan der European Nucelar Safety Regulators Group (ENSREG) "Follow-up of the peer review of the stress tests performed on European nuclear power plants" wurden we
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Atomgesetz Das Atomgesetz (AtG) wurde nach dem erklärten Verzicht der Bundesrepublik Deutschland auf Atomwaffen am 23. Dezember 1959 verkündet und zwischenzeitlich mehrfach geändert. Seit der Änderung
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