Europäische Atomgemeinschaft (Euratom)
Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) teilt sich mit der Europäischen Union sämtliche Organe, ist jedoch eine eigenständige Organisation, die durch den Euratom-Vertrag 1957 gegründet wurde.
EURATOM | |
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| Gründungsjahr | 1957 |
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| Mitglieder | 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union |
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| Aufgaben | Insbesondere:
- Aufstellung einheitlicher Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte
- Förderung der Forschung und Verbreitung der technischen Kenntnisse
- Regelmäßige und gerechte Versorgung aller Verbraucher im Gebiet der Gemeinschaft mit Erzen und Kernbrennstoffen (über die Euratom-Versorgungsagentur)
- Kontrolle der Verwendung der Kernbrennstoffe im Interesse der äußeren und inneren Sicherheit der Staaten ("Safeguards")
- Ausübung des Eigentumsrechts an besonderen spaltbaren Stoffen
- Herstellung der geeigneten Verbindungen zu den anderen Staaten und den internationalen Organisationen
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| Tagungen | jährlich unter wechselndem Vorsitz |
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| Website | http://europa.eu (externer Link) |
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