Gremien auf europäischer Ebene EURATOM Auf europäischer Ebene ergeben sich die atomrechtlichen Verpflichtungen der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union aus dem Vertrag zur Gründung der Europäisch
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Bilaterale Zusammenarbeit Deutschland hat schon frühzeitig einen grenzüberschreitenden Informationsaustausch im Zusammenhang mit der Errichtung von grenznahen Anlagen auf bilateraler Ebene aufgenommen
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Deutsch-Chinesische Zusammenarbeit der Atomaufsichtsbehörden Der auf Basis des bilateralen Umweltabkommens von 1994 und einer Gemeinsamen Erklärung beider Regierungen aus dem Jahr 2000 seit 2006 gefüh
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Deutsch-Schweizerische Kommission (DSK) Die DSK ist mit der im Jahr 1983 in Kraft getretenen " Vereinbarung zwischen der Regierung der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Regierung der Bundesrep
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Deutsch-Belgische Nuklearkommission (DBNK) Das im Dezember 2016 in Kraft getretene Abkommen zwischen der damaligen Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit der Bundesrepubli
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Nuclear Energy Agency (NEA) Die Nuclear Energy Agency (NEA) ist eine Sonderorganisation innerhalb der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), einer zwischenstaatlichen
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Deutsch-Französische Kommission (DFK) Die Deutsch-Französische Kommission für Fragen der Sicherheit kerntechnischer Einrichtungen (DFK) wurde im Jahr 1976 durch einen Briefwechsel zur Zusammenarbeit a
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Deutsch-Niederländische Kommission (NDKK) Grundlage der deutsch-niederländischen Konsultationen ist der Briefwechsel mit Memorandum des damals für Fragen der Reaktorsicherheit und des Strahlenschutzes
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Anlagenexterner Notfallschutz Organisation und Zuständigkeiten Aufgrund der föderalen Struktur der Bundesrepublik Deutschland kooperieren bei einem Notfall Behörden und Organisationen der verschiedene
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Planungsgrundlagen Notfallpläne von Bund und Ländern gemäß StrlSchG Am 1. Oktober 2017 sind die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes (StrlSchG) über das Notfallmanagementsystem von Bund und Ländern
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